Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 09/2023
§1
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedsverträge, welche zwischen LongLifeFit und den Mitgliedern abgeschlossen werden. (2) Das Mitglied stellt einen Antrag auf Aufnahme. Mit beiderseitiger Unterzeichnung des Aufnahmevertrages kommt der Mitgliedschaftsvertrag zustande.
§2
(1) Schließt das Mitglied einen Vertrag über eine "10er-Karte" ab, darf es gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts (Mitgliedsbeitrag) die Kältekammer nach Verfügbarkeit für 10 Sitzungen nutzen.
(2) Schließt das Mitglied einen Pauschalvertrag über eine bestimmte Laufzeit ab, darf es gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts (Mitgliedsbeitrag) die Kältekammer nach Verfügbarkeit im vereinbarten Zeitraum nutzen. Die Anzahl der Besuche pro Monat hängt von der gewählten Jahresmitgliedschaft ab.
• Die Jahresmitgliedschaft Bronze gewährt dem Mitglied 4 Besuche pro Monat.
• Die Jahresmitgliedschaft Silber gewährt dem Mitglied 8 Besuche pro Monat.
• Die Jahresmitgliedschaft Gold gewährt dem Mitglied 12 Besuche pro Monat.
Für die Jahresmitgliedschaft Diamant gilt eine Flatrate-Regelung, die eine beliebige Anzahl an Besuchen im Monat ermöglicht, jedoch maximal 2 Sitzungen pro Tag.
(3) Das Mitglied hat einen Termin für die Nutzung der Kältekammer im Voraus zu vereinbaren. Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
(4) Die Mitgliedschaften Bronze, Silber und Gold sind persönlich und unübertragbar, können aber mit anderen, von dem Mitglied benannten Personen, geteilt werden. Die Jahresmitgliedschaft Diamant ist persönlich und unübertragbar, es sei denn LongLifeFit stimmt der Übertragung ausdrücklich und schriftlich zu.
§3
(1) LongLifeFit weist das Mitglied in die Nutzung der Kältekammer ein. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Fragen über den allgemeinen Gesundheitszustand müssen vom Mitglied zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken wahrheitsgemäß beantwortet werden. (2) Ein Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung, LongLifeFit unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die LongLifeFit dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
§4
(1) Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
(2) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen, die mindestens zwei Wochen andauern, für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Während der Aussetzung hat das Mitglied keinen Anspruch auf die Nutzung der Kältekammer. Die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft verlängert sich um die Zeitspanne,
in welcher sie geruht hat, kostenfrei (nur bei durchgehender Vorauszahlung). Ein außerordentlicher Kündigungsgrund bleibt hiervon unberührt.
§5
(1) Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Bei Mitgliedschaftsbeginn in einem laufenden Monat wird das Entgelt anteilig mit Mitgliedschaftsbeginn fällig. (2) Die Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-Lastschriftermächtigung von dem angegebenen Girokonto des Mitglieds eingezogen. Wird kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, hat das Mitglied die Beiträge kostenfrei auf das Konto von LongLifeFit zur Einzahlung zu bringen. (3) Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen. (4) Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
§6
(1) Für Schadensersatzansprüche des Mitglieds wird die Haftung von LongLifeFit ausgeschlossen. (2) Der Ausschluss der Haftung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art, wenn LongLifeFit oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben, sowie auf Schadensersatzansprüche bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden.
§7
(1) Änderung dieser AGB werden dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen bedürfen das Einverständnis des Mitglieds. Dies gilt als erteilt, wenn das Mitglied der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Bekanntgabe in Textform widerspricht und bei Beginn der Frist auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruch hingewiesen wurde. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt.
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Quelle: https://longlifefit.de/Allgemeine_Gesch%C3%A4ftsbedingungen